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Anker 1

Motorrad: Klasse AM15

Wie alt Du sein musst:

15 Jahre  (14,5 Jahre bei Anmeldung in der Fahrschule)

Was Du damit fahren darfst:

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:

  • Einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 45 km/h

  • Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³

  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW

  • Andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 kW

  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:

  • Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind

  • Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht, die geliebte Simme!!!

  • (50 cm³, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Diese Klassen bekommst du dazu:

Keine

Das brauchst Du für deinen Antrag:

  1. Passbild

  2. Sehtest

  3. Erste Hilfe Kurs

Umfang des Theorieunterrichts: (je 90 min)

  • 12 Doppelstunden Grundstoff

  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Ablauf des Praxisunterrichts: (je 45 min)

  • Grundausbildung (Übungsstunden sin abhängig von Deinem Talent)

Motorrad: Klasse A1

Wie alt Du sein musst:

16 Jahre (15,5 Jahre bei Anmeldung in der Fahrschule)

Was Du damit fahren darfst:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:

  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Diese Klassen bekommst du dazu:

AM

Das brauchst Du für deinen Antrag:

  1. Passbild

  2. Sehtest

  3. Erste Hilfe Kurs

Umfang des Theorieunterrichts: (je 90 min)

  • 12 Doppelstunden Grundstoff

  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Ablauf des Praxisunterrichts: (je 45 min)

  • Grundausbildung (Übungsstunden sind abhängig von Deinem Talent)

  • 5 Stunden Überland

  • 4 Stunden Autobahn

  • 3 Stunden Nachtfahrt

Anker 2

Motorrad: Klasse A2

Wie alt Du sein musst:

18 Jahre (17,5 Jahre bei Anmeldung in der Fahrschule)

 

Was Du damit fahren darfst:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Besonderheit bei Umstieg von A1 auf A2:

  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben

  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss ich Dich VOR der Prüfung testen, ob Du alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kannst. Das heißt, dass trotzdem ein paar Übungsstunden anfallen

  • Bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A1 sind vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

Diese Klassen bekommst du dazu:

AM / A1

Das brauchst Du für deinen Antrag:

  1. Passbild

  2. Sehtest

  3. Erste Hilfe Kurs

Umfang des Theorieunterrichts: (je 90 min)

  • 12 Doppelstunden Grundstoff

  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Ablauf des Praxisunterrichts: (je 45 min)

  • Grundausbildung (Übungsstunden sind abhängig von Deinem Talent)

  • 5 Stunden Überland

  • 4 Stunden Autobahn

  • 3 Stunden Nachtfahrt

Anker 3

Motorrad: Klasse A

Wie alt Du sein musst:

24 Jahre (23,5 Jahre bei Anmeldung in der Fahrschule),

20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2), 21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)

Was Du damit fahren darfst:

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Besonderheiten bei Umstieg von A2 auf A:

  • Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben

  • Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss ich Dich VOR der Prüfung testen, ob Du alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kannst. Das heißt, dass trotzdem ein paar Übungsstunden anfallen

  • Beim Aufstieg mit weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A2 sind Praxisstungen vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

Besonderheiten bei Umstieg von A1 auf A:

  • Vorgeschriebene Praxiseinheiten (Mindestalter 24 Jahre): Grundausbildung, 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

Diese Klassen bekommst du dazu:

AM / A1 / A2

Das brauchst Du für deinen Antrag:

  1. Passbild

  2. Sehtest

  3. Erste Hilfe Kurs

Umfang des Theorieunterrichts: (je 90 min)

  • 12 Doppelstunden Grundstoff

  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Ablauf des Praxisunterrichts: (je 45 min)

  • Grundausbildung (Übungsstunden sind abhängig von Deinem Talent)

  • 5 Stunden Überland

  • 4 Stunden Autobahn

  • 3 Stunden Nachtfahrt

Anker 4

Motorrad: Klasse B196
(Erweiterung)

Wie alt Du sein musst:

25 Jahre

Was Du damit fahren darfst:

Krafträder der Klasse A1 / 125 ccm können im Inland gefahren werden.

 

Du kannst Deinen Führerschein jetzt einfach upgraden!

 

Wenn Du mindestens 25 Jahre alt bist, und den Führerschein der Klasse B schon mindestens 5 Jahre besitzt, kannst Du bei uns mit einer zusätzlichen Schulung Krafträder der Klasse A1 / 125 ccm im Inland fahren. Dies wird durch die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 erweitert. Das schöne ist - Du musst auch keine Prüfung machen.

Umfang des Theorieunterrichts: (je 90 min)

  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Ablauf des Praxisunterrichts: (je 45 min)

  • min. 3 Grundausbildung (inkl. Grundfahraufgaben) (Übungsstunden sind abhängig von Deinem Talent)

  • min. 1 Stunde Überland

  • min. 1 Stunde Autobahn

Die Klasse B196 ist eine Aufwertung der Klasse B und daher keine Erteilung der Klasse A1! Ein späterer Stufenaufstieg in die Klasse A2 ist nicht möglich. Dafür muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen. Außerdem gilt diese Eintragung nur national, es darf damit also ausschließlich in Deutschland gefahren werden, nicht in anderen Ländern der EU!

Anker 5
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